Aufgaben der Katholischen Kirchgemeinde Chur
Basierend auf der kantonalen Verfassung sowie auf der Verfassung der Katholischen Landeskirche Graubünden besteht auf dem Gebiet der politischen Gemeinden Chur, Tschiertschen-Praden, Churwalden (Fraktion Passugg) sowie Haldenstein die Römisch-katholische Kirchgemeinde Chur. Sie hat die materiellen und personellen Voraussetzungen für eine zeitgemässe Seelsorge zu schaffen. Die Kirchgemeinde umfasst alle auf ihrem Gebiet wohnhaften katholischen Einwohnerinnen und Einwohner.
Organe der Kirchgemeinde sind:
- die Gesamtheit der Stimmberechtigten
- die Kirchgemeindeversammlung
- der Kirchgemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission
Kirchgemeindeversammlung
Die wichtigsten Aufgaben der Kirchgemeindeversammlung sind u.a.:
- Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets sowie die Festlegung des Steuerfusses
- Erlass von Gesetzen und Verordnungen.
Kirchgemeindevorstand
Der Kirchgemeindevorstand ist Verwaltungs- und Vollzugsorgan unserer Kirchgemeinde. Er besteht aus dem Präsidenten, 9 Laienmitgliedern und den drei amtierenden Pfarrherren. Der Kirchgemeindevorstand ist u.a. zuständig für:
- die Vertretung der Kirchgemeinde gegenüber den kirchlichen, landeskirchlichen und bürgerlichen Behörden
- den Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeinde und der Landeskirche
- die Wahl und Führung aller voll- und teilamtlichen Mitarbeitenden sowie die Festlegung der Gehälter
- die Verwaltung der Finanzen und des Kirchgemeindevermögens
- den Unterhalt der Liegenschaften
- die formelle Prüfung und die Bestätigung von Austrittserklärungen
Genauere Angaben finden Sie in der Verfassung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Chur vom 1. Januar 1993 resp. vom 1. Januar 2021.